• ABSICHERUNG IM KRANKHEITSFALL

    Wenn Ihnen Ihr Arzt Arbeitsunfähigkeit als Folge einer Krankheit oder Unfallverletzung attestiert, übernimmt der Restschuldversicherer bei einer Finanzierung für Sie nach Ablauf einer Wartefrist von 30 Tagen und bei fortgesetzter Arbeitsunfähigkeit die Zahlung der monatlichen Raten an uns.

  • ABSICHERUNG IM TODESFALL

    Die Versicherung übernimmt bei Tod des Darlehnsnehmers die Zahlung aller noch nicht fälligen Raten ab dem Zeitpunkt des Todes.

  • VERSICHERUNGSZEITRAUM

    Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Abrechnungsdatum in der Darlehnsbestätigung und endet mit Ablauf der ursprünglich im Vertrag vereinbarten Laufzeit. Ihr Jaguar

    Vertragspartner berät Sie gerne zu diesem Thema.